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Energiemix

Informationen zum Energiemix und den Umweltauswirkungen gemäß EnWG § 42.

Alle Stromversorger sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42) aufgefordert darzulegen, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im Energiemix zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.

Gerne kommen wir dieser Verpflichtung nach und stellen gleichzeitig unsere umweltverträgliche Stromerzeugung vor.

Unser Energiemix Strom setzt sich aus 45,7 % Kernkraft, 37,2 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 17,1 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 279 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0012 g/kWh radioaktive Rückstände verbunden.

Der Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 29 % Kernkraft, 59 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 12 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 520 g CO2-Emissionen und 0,0008 g radioaktiver Abfall je kWh verbunden.

Richtlinien und Bedingungen