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Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung

im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005, § 3 Abs. 22 und § 36 Abs. 1.

Die Stadtwerke Tornesch stellen elektrische Energie für die Grundversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung zu den Bedingungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Grundversorgungsverordnung - StromGVV)" vom 26.10.2006 (BGBl. I S.2391) sowie den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Tornesch zur StromGVV und den nachstehend gemäß der Bundestarifordnung für Elektrizität (BTOElt) gebildeten Tarifen zur Verfügung. Diese gelten auch für die Tarifkunden, die vor dem 13. Juli 2005 einen unbefristeten Liefervertrag mit den Stadtwerken Tornesch abgeschlossen haben, sofern diese weiterhin Anspruch auf Grundversorgung §§ 37, 115 nach EnWG haben.

Für Nicht-Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG sind die Preise der Ersatzversorgung unter Geschäftskunden veröffentlicht.

Richtlinien und Bedingungen